Sehr geehrte Verladerschaft,
wie Sie bereits wissen, hat das Australian Department of Agriculture, Fisheries and Foresty(DAFF) sowie das Ministry for Primary Industries eine zeitlich begrenzte Begasungspflicht für gefährdete Waren angekündigt, um die Einfuhr der marmorierten Baumwanze in das australische und neuseeländische Ökosystem zu verhindern.
Die Anforderungen für Australien gelten zwischen der Abfahrt aus Deutschland ab 01. September 2024 und der Abfahrt des Beförderungsschiffes aus Deutschland zum 30. April 2025.
Die Anforderungen für Neuseeland gelten zwischen der Abfahrt aus Deutschland ab 01. September 2024 und der Ankunft in Neuseeland bis 30. April 2025 inklusive.
Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir ab Verschiffungsdatum 01.09.2024 unsere kompletten LCL Exportsammelcontainer für Australien und Neuseeland mit Sulfuryl Fluorid (SF) behandeln werden.
Wir haben uns für diese Art der Behandlung der Container vor Verschiffung entschlossen, um Verzögerungen und Kosten für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Eine Behandlung nach Ankunft in Australien/ Neuseeland kann Verzögerungen von bis zu 4 Wochen bei der Auslieferung der Ware, als auch die entsprechenden Lagergelder bis zur Behandlung des Containers nach sich ziehen.
Dieses hat zur Folge, dass wir folgende Warenarten ab dem 01.09.2024 nur nach Rücksprache in unseren LCL Exportsammelcontainern akzeptieren können:
-Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe
-Pharmazeutika
-Saatgut
Die Kosten, welche durch die Begasung entstehen, werden wir Ihnen mit € 36,-w/m (Minimum € 75,-) in Rechnung stellen. Diese sind Teil der FOB-Kosten.
Für Behandlungen von Sendungen, welche via Rotterdam oder Antwerpen verladen werden, gelten gleiche Bestimmungen, allerdings abweichende Kosten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges SACO Shipping Team.